Selbstbestimmt

Star mit Down-Syndrom: Neele Buchholz (2026)

bis 10:00
Menschen
  • Stereo
  • Breitwand-Format 16:9
  • Untertitel
  • 20260613093000
VPS 09:30

Übersicht

Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst.

Themen

    Details

    Neele Buchholz ist Schauspielerin und Tänzerin. Fernsehfilme, Kinoproduktionen und Bühnenauftritte - die 33-Jährige ist sehr erfolgreich. Dabei hat Neele Buchholz besondere Herausforderungen zu bewältigen. Sie hat das Down-Syndrom. Dennoch will sie als selbstständige Künstlerin arbeiten und möglichst frei entscheiden. Schon früh beschloss sie, nicht den „üblichen“ Weg für Menschen mit Down-Syndrom zu gehen. Statt für 1,50 Euro pro Stunde in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten, wollte sie mehr. „Da habe ich gesagt: Nein, ich will das nicht, weil das langweilig ist“, erinnert sich Neele. Für ihre Entscheidung für den Tanz- und Schauspielberuf erhält sie große Unterstützung von ihren Eltern. Nach neun Jahren Festanstellung bei einem Tanztheater in Bremen bekam sie eine Rolle in der ARD-Erfolgsserie „Eldorado KaDeWe“ an der Seite von Valerie Stoll, Lia von Blarer und Oliver Polak. Anschließend wagte sie den Schritt in die„echte“ Selbstständigkeit. „Ich brauche Zeit, aber die wollen [Dinge] immer schnell, schnell, schnell haben“, beschreibt Neele die Schwierigkeiten, denen sie jetzt bei Castings und beim Lernen von Texten begegnet. Der Druck, Arbeit zu haben und genug Geld zu verdienen, ist groß, denn ohne ein regelmäßiges Einkommen werden ihre Arbeitsassistenzen nicht weiter finanziert. Hinzu kommt, dass es in der Schauspielbranche nicht genügend Zugangsmöglichkeiten und Entgegenkommen für Menschen mit Behinderung gibt. Doch Neeles Vision reicht weiter: Sie plant, eine eigene Firma zu gründen, um ihre Assistenzkräfte besser bezahlen zu können und eigene Räumlichkeiten für Proben und Teamsitzungen zu haben. Dies ist die Geschichte einer Frau, die sich bewusst gegen den vorgezeichneten Weg entscheidet und beweist, dass es auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist, seinen eigenen Pfad zu finden und diesen erfolgreich zu gehen. Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst. Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung über eigene Angelegenheiten im privaten und im gesellschaftlichen Bereich ist die berechtigte Grundforderung von Menschen mit Behinderung.

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