Themen
Details
Kostenloses Bus fahren für Jugendliche? Handyverbot an Schulen? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der Landtag, das gewählte Parlament eines Bundeslandes. Er entscheidet über Themen, die das Bundesland betreffen. Bei einer Landtagswahl werden Abgeordnete und Parteien gewählt. Wählen darf, wer den deutschen Pass hat, in dem Bundesland wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. In manchen Bundesländern darf bereits mit 16 Jahren gewählt werden. Bei der Wahl hat man zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man eine Person aus dem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Landtag bekommt. Die Partei mit den meisten Stimmen entscheidet, wer die Landesregierung bildet. Erreicht keine Partei die Mehrheit, können sich Parteien zu einer Koalition zusammenschließen. Die Abgeordneten wählen dann die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Sie oder er bestimmt die Ministerinnen und Minister, die mit in der Regierung sind.
Hinweis