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Als Folge des Zweiten Weltkrieges flohen etwa sieben Millionen Deutsche aus dem Osten in die drei Westzonen. Im Parlamentarischen Rat herrschte Einigkeit, dass man die „Heimatvertriebenen“ aufnehmen müsse. Umstrittener war das Asylrecht für politisch Verfolgte. Dass es schließlich als uneingeschränktes Grundrecht Eingang ins Grundgesetz fand, lag auch an der Lebenserfahrung vieler Mitglieder des Rates, die während der NS-Diktatur als Emigrant:innen im Exil lebten. Heutzutage haben Kriege und Wirtschaftskrisen eine weltweite Fluchtbewegung ausgelöst. Menschen machen sich auf den oft lebensgefährlichen Weg nach Deutschland.
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