Die Todesstrafe im Grundgesetz?

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Staatsskunde
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    Zwischen September 1948 und Mai 1949 berieten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz. Einer der letzten Streitpunkte war die Frage, ob die Todesstrafe beibehalten oder abgeschafft werden sollte. Über Wochen stritten sich Gegner:innen und Befürworter:innen. Während noch im Februar 1949 ein zum Tode Verurteilter durch die Guillotine hingerichtet wurde, beschloß der Parlamentarische Rat im Mai 1949 mit knapper Mehrheit: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.

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